Fördergeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert die Kinder- und Jugendhilfe von überregionaler Bedeutung.
Antragsberechtigt sind: junge Menschen und Familien.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenjunge Menschen und Familien
Fördergeber ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: bmfsfj.
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