Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderkredit für den Neubau von energieeffizienten Wohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Wohnungsunternehmen, private Vermieter.
Der Förderbetrag liegt bei 100.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Der Finanzierungsantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW über einen Finanzierungspartner gestellt werden.
Technische Mindestanforderungen sind einzuhalten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob KfW Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (296) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenWohnungsunternehmen, private Vermieter
Förderbetrag: 100.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist KfW. Quelle: sab.
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