Fördergeber: Karl Schlecht Stiftung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die Karl Schlecht Stiftung fördert Projekte zur werteorientierten Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen.
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in Deutschland.
Antragstellung fortlaufend möglich. Ab dem 31.10. eines Jahres kann eine Förderung nicht mehr für das aktuelle Kalenderjahr, sondern für das Folgejahr beantragt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Karl Schlecht Stiftung.
Mildtätige und kirchliche Projekte sowie gewinnorientierte Körperschaften werden nicht unterstützt.
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Antragstellung fortlaufend möglich. Ab dem 31.10. eines Jahres kann eine Förderung nicht mehr für das aktuelle Kalenderjahr, sondern für das Folgejahr beantragt werden.
Fördergeber ist Karl Schlecht Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
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