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Jungbaumpflege für Obstgehölze – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung zur Entwicklung und nachhaltigen Etablierung von Streuobstwiesen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Obstgehölzen.

Was wird gefördert?

Diese Maßnahmen sollen der Entwicklung und nachhaltigen Etablierung von Streuobstwiesen dienen. Obstgehölze auf Streuobstwiesen oder in Obstbaumreihen in der freien Landschaft weisen eine hohe Bedeutung für den Naturschutz auf und bieten Lebensraum für zahlreiche Arten, z. B. Insektenarten. Neben ihrer Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt besitzen Streuobstwiesen und Obstbaumreihen eine besondere Relevanz für die Erhaltung der traditionellen Kulturlandschaften.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

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Häufige Fragen zu Jungbaumpflege für Obstgehölze

Wer kann Jungbaumpflege für Obstgehölze beantragen?

Eigentümer von Obstgehölzen

Wer ist Fördergeber von Jungbaumpflege für Obstgehölze?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

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Sachsen