Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Projekten zur Schaffung von Barrierefreiheit in Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer oder Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.
Frist und Status
Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Die Zuwendung kann nur von Eigentümern oder Betreibern öffentlich zugänglicher Einrichtungen beantragt werden.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“
Wer kann Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ beantragen?
Eigentümer oder Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“?
Förderbetrag: bis 25.000 €.
Bis wann kann man Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ beantragen?
Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen