Fördergeber: SAB
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Projekten zur Schaffung von Barrierefreiheit in Sachsen.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer oder Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.
Antragstellung? Der Antrag ist im Förderportal durch den Erstempfänger - Landkreis/ Kreisfreie Stadt - mit zwei abgestimmten, priorisierten Maßnahmenlisten, getrennt nach Teil a) und Teil b) (eine Überzeichnung der Maßnahmenliste hinsichtlich der rechnerisch ermittelten Pauschale ist zweckmäßig) bis
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Die Zuwendung kann nur von Eigentümern oder Betreibern öffentlich zugänglicher Einrichtungen beantragt werden.
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Jetzt Projekt prüfenEigentümer oder Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen
Förderbetrag: bis 25.000 €.
Antragstellung? Der Antrag ist im Förderportal durch den Erstempfänger - Landkreis/ Kreisfreie Stadt - mit zwei abgestimmten, priorisierten Maßnahmenlisten, getrennt nach Teil a) und Teil b) (eine Überzeichnung der Maßnahmenliste hinsichtlich der rechnerisch ermittelten Pauschale ist zweckmäßig) bis
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
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