Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Projekten zur Schaffung von Barrierefreiheit in Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer oder Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.
Frist und Status
Antragstellung? Der Antrag ist im Förderportal durch den Erstempfänger - Landkreis/ Kreisfreie Stadt - mit zwei abgestimmten, priorisierten Maßnahmenlisten, getrennt nach Teil a) und Teil b) (eine Überzeichnung der Maßnahmenliste hinsichtlich der rechnerisch ermittelten Pauschale ist zweckmäßig) bis
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Die Zuwendung kann nur von Eigentümern oder Betreibern öffentlich zugänglicher Einrichtungen beantragt werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“
Wer kann Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ beantragen?
Eigentümer oder Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“?
Förderbetrag: bis 25.000 €.
Bis wann kann man Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ beantragen?
Antragstellung? Der Antrag ist im Förderportal durch den Erstempfänger - Landkreis/ Kreisfreie Stadt - mit zwei abgestimmten, priorisierten Maßnahmenlisten, getrennt nach Teil a) und Teil b) (eine Überzeichnung der Maßnahmenliste hinsichtlich der rechnerisch ermittelten Pauschale ist zweckmäßig) bis
Wer ist Fördergeber von Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen