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Antrag möglichDarlehen

Investitionskredit Kommune direkt – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 71 Tagen

Wenn Sie Investitionsvorhaben in die Infrastruktur Ihrer Kommune langfristig finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die L-Bank vergibt im Rahmen des Infrastrukturprogrammes Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW zinsgünstige langfristige Darlehen. Mithilfe des Investitionskredits Kommune direkt können Sie Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren. Sie bekommen die Förderung für alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur aus folgenden Bereichen: Abwasserentsorgung, Baulanderschließung, Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen, Krankenhäuser, Energieeinsparung, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus, Verkehrsinfrastruktur, Verwaltungsgebäude und Wasserversorgung. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent, bei Kreditbeträgen unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise), rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Ihr Vorhaben muss im aktuellen Haushaltsjahr in den Vermögenshaushalt beziehungsweise Vermögenshaushaltplan eingestellt sein und die Mindestanforderungen der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe einhalten.

Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung erfolgte.

Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Investitionskredit Kommune direkt

Wer kann Investitionskredit Kommune direkt beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Kommune direkt?

Förderbetrag: ab 2.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Investitionskredit Kommune direkt beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Kommune direkt?

Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg

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