Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung von Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung sowie den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000.000 € – 100.000.000 €.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden und die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Es muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
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Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften
Förderbetrag: 3.000.000 € – 100.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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