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Investitionskredit Energieversorgung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW Bankengruppe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Förderung von Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung sowie den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften.

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit erhalten für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland. Mitfinanziert werden alle Kosten für Investitionen und investitionsbezogene Betriebsmittel, einschließlich Umfeldmaßnahmen und Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen. Förderfähig sind insbesondere Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze, Anlagen zur netzgebundenen Wärme-/Kältebereitstellung, Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und hocheffiziente KWK-Anlagen. Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000.000 € – 100.000.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden und die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Es muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Unterlagen zur Finanzierung

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Häufige Fragen zu Investitionskredit Energieversorgung

Wer kann Investitionskredit Energieversorgung beantragen?

juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionskredit Energieversorgung?

Förderbetrag: 3.000.000 € – 100.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Investitionskredit Energieversorgung beantragen?

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Investitionskredit Energieversorgung?

Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000.000 € – 100.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit