Investitionsgesetz Kohleregionen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderung von Investitionen in den Erhalt der Wirtschaftsstandorte in den sächsischen Braunkohlerevieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Antragstellung? Grundvoraussetzung für die Beantragung von Projekten über das Förderportal der SAB ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigter Projektvorschlag Für Projektträger kommunaler Maßnahmen: Einreichung des vollständigen Förderantrages innerhalb von sechs Monaten na
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Beantragung ist ein von der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) bestätigter Projektvorschlag.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionsgesetz Kohleregionen
Wer kann Investitionsgesetz Kohleregionen beantragen?
Unternehmen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionsgesetz Kohleregionen?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Investitionsgesetz Kohleregionen beantragen?
Antragstellung? Grundvoraussetzung für die Beantragung von Projekten über das Förderportal der SAB ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigter Projektvorschlag Für Projektträger kommunaler Maßnahmen: Einreichung des vollständigen Förderantrages innerhalb von sechs Monaten na
Wer ist Fördergeber von Investitionsgesetz Kohleregionen?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen