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Investitionsgesetz Kohleregionen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Investitionen in den Erhalt der Wirtschaftsstandorte in den sächsischen Braunkohlerevieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur der sächsischen Braunkohlereviere. Es werden bis zu 90 % Zuschuss für Projekte gewährt, die der Verbesserung der Standortbedingungen dienen, insbesondere durch den Erwerb und die Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von Gebäuden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für die Beantragung ist ein von der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) bestätigter Projektvorschlag.

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Häufige Fragen zu Investitionsgesetz Kohleregionen

Wer kann Investitionsgesetz Kohleregionen beantragen?

Unternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionsgesetz Kohleregionen?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Investitionsgesetz Kohleregionen beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Investitionsgesetz Kohleregionen?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen