Investitionsgesetz Kohleregionen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Investitionen in den Erhalt der Wirtschaftsstandorte in den sächsischen Braunkohlerevieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Beantragung ist ein von der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) bestätigter Projektvorschlag.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionsgesetz Kohleregionen
Wer kann Investitionsgesetz Kohleregionen beantragen?
Unternehmen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionsgesetz Kohleregionen?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Investitionsgesetz Kohleregionen beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Investitionsgesetz Kohleregionen?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen