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Antrag möglichZuschuss

Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Kommunen und gemeinnützige Träger können hierfür Zuschüsse erhalten. Informieren Sie sich hier über das Sonderprogramm.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie finanziell bei der Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder im Grundschulalter. Über ein Sonderprogramm erhalten Sie Zuschüsse für Ihre Investitionen. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) stellt hierfür Mittel bereit. Auch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) beteiligt sich an der Förderung. Sie können die Mittel für Baumaßnahmen nutzen. Auch die notwendige Ausstattung der neuen Plätze ist förderfähig. Ihr Vorhaben muss zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze schaffen. Eine bloße Sanierung ohne Kapazitätserweiterung reicht für eine Förderung nicht aus. Rein erhaltende Maßnahmen sind von der Unterstützung ausgeschlossen. Nutzen Sie diese Förderung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den geltenden Richtlinien für kommunale oder außerschulische Maßnahmen.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2028. Anträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2028 zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Maßnahmen müssen nach Art.

10 BayFAG, BaySchFG oder den Richtlinien zur Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugendhilfe bzw.

Heilpädagogischen Tagesstätten grundsätzlich förderfähig sein.Maßnahmen dürfen ab dem 12.10.2021 begonnen werden und müssen spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.Es besteht ein Abstimmungserfordernis und bedeutet konkret, dass Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeplanung sich über ihre Planungen abstimmen müssen.Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme muss gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgestellt werden.Es entstehen zusätzliche Plätze oder es werden Plätze erhalten, die sonst wegfallen würden.

Eine Mehrfachförderung durch andere Bundesprogramme ist ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze dienen, Projekte ohne tatsächliche Kapazitätserweiterung und reiner Erhaltungs- oder Sanierungsaufwand ohne zusätzliche Plätze.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Die konkreten Unterlagen richten sich nach den in Bayern geltenden Bestimmungen (FAZR, BaySchFG).

In der Regel sind erforderlich: Vollständig ausgefülltes Antragsformular.Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung, Beginn der Investitionsmaßnahme).Detaillierte Projektbeschreibung der geplanten Maßnahme und Ziele (Anzahl der Plätze).Kostenplan und Finanzierungsplan (Gliederung nach Investitionskosten).Nachweis, dass die Maßnahme nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert wirdFür Sanierungsaufwendungen wird eine Versicherung benötigt, dass diese nicht ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen.Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular,Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung, Beginn der Investitionsmaßnahme),Detaillierte Projektbeschreibung der geplanten Maßnahme und Ziele (Anzahl der Plätze),Kostenplan und Finanzierungsplan (Gliederung nach Investitionskosten),Nachweis, dass die Maßnahme nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert wird,Für Sanierungsaufwendungen wird eine Versicherung benötigt, dass diese nicht ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen,Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Wer kann Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung

Bis wann kann man Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2028. Anträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2028 zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2028
Förderregion
Bayern

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