Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Kommunen und gemeinnützige Träger können hierfür Zuschüsse erhalten. Informieren Sie sich hier über das Sonderprogramm.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2028. Anträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2028 zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Maßnahmen müssen nach Art.
10 BayFAG, BaySchFG oder den Richtlinien zur Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugendhilfe bzw.
Heilpädagogischen Tagesstätten grundsätzlich förderfähig sein.Maßnahmen dürfen ab dem 12.10.2021 begonnen werden und müssen spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.Es besteht ein Abstimmungserfordernis und bedeutet konkret, dass Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeplanung sich über ihre Planungen abstimmen müssen.Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme muss gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgestellt werden.Es entstehen zusätzliche Plätze oder es werden Plätze erhalten, die sonst wegfallen würden.
Eine Mehrfachförderung durch andere Bundesprogramme ist ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze dienen, Projekte ohne tatsächliche Kapazitätserweiterung und reiner Erhaltungs- oder Sanierungsaufwand ohne zusätzliche Plätze.
weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Die konkreten Unterlagen richten sich nach den in Bayern geltenden Bestimmungen (FAZR, BaySchFG).
In der Regel sind erforderlich: Vollständig ausgefülltes Antragsformular.Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung, Beginn der Investitionsmaßnahme).Detaillierte Projektbeschreibung der geplanten Maßnahme und Ziele (Anzahl der Plätze).Kostenplan und Finanzierungsplan (Gliederung nach Investitionskosten).Nachweis, dass die Maßnahme nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert wirdFür Sanierungsaufwendungen wird eine Versicherung benötigt, dass diese nicht ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen.Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2028. Anträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2028 zu stellen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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