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Antrag möglichZuschuss

Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Investitionen planen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Absatzmöglichkeiten in der Landwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Thüringen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) bei Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Teil A) sowie landwirtschaftlichen Ökoerzeugnissen (Teil B). Die Förderung erhalten Sie für Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art und Größe Ihres Unternehmens 20 Prozent bis 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,25 Prozent bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen maximal EUR 3 Millionen je Vorhaben betragen. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000. Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Zuvor sollten Sie ein Informationsgespräch in der TAB führen, um die generelle Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens abzuklären.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 3.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse in Form von anerkannten Erzeugerorganisationen sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen,Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung dieser Erzeugnisse bezieht, sowieUnternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen einschließlich operationeller Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Erzeugerzusammenschlüsse müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU erfüllen.

Bei Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse muss es sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU oder mittelgroße Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten oder einen Jahresumsatz von maximal EUR 200 Millionen handeln.Sie müssen ein Investitionskonzept vorlegen.

Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen.Als Erzeugerzusammenschluss müssen Sie mindestens über eine Dauer von 5 Jahren nach Marktstrukturrecht anerkannt sein beziehungsweise den Erzeugerzusammenschluss für Qualitätsprodukte aufrechterhalten.Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gilt: Sie erhalten als Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung nur dann einen Zuschuss, wenn Sie mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse müssen Sie die Einführung oder Beibehaltung der Regeln für die Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Erzeugnisse in Ihrem gesamten Unternehmen oder in kompletten Produktionsstrecken nachweisen.Sie müssen Ihr Vorhaben grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren durchführen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten nach den Leitlinien der EU,Zuwendungsempfänger, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben sowieErzeugerorganisationen für Obst und Gemüse.

Erforderliche Unterlagen

  • Investitionskonzept

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)

Wer kann Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)?

Förderbetrag: 5.000 € – 3.000.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 3.000.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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