Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen im Bereich der Behindertenhilfe..
Die Förderquote beträgt 80 %.
Antragstellung? Für die Antragstellung bei der SAB nutzen Sie bitte das Förderportal und die entsprechenden Formulare
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).
Beteiligung des örtlich zuständigen Landkreises oder der örtlich zuständigen Kreisfreien Stadt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenNatürliche und juristische Personen im Bereich der Behindertenhilfe.
Förderquote: 80 %.
Antragstellung? Für die Antragstellung bei der SAB nutzen Sie bitte das Förderportal und die entsprechenden Formulare
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.
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