VeröffentlichtZuschuss
Investitionen Teilhabe – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen im Bereich der Behindertenhilfe..
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt die Entwicklung und den Aufbau neuer Angebote oder grundlegende Erweiterungen von Projekten zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erhalt, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie die barrierefreie Gestaltung von bestehenden öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).
Voraussetzungen
Beteiligung des örtlich zuständigen Landkreises oder der örtlich zuständigen Kreisfreien Stadt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionen Teilhabe
Wer kann Investitionen Teilhabe beantragen?
Natürliche und juristische Personen im Bereich der Behindertenhilfe.
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionen Teilhabe?
Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Investitionen Teilhabe?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen