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Investitionen Teilhabe – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen im Bereich der Behindertenhilfe..

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Entwicklung und den Aufbau neuer Angebote oder grundlegende Erweiterungen von Projekten zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erhalt, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie die barrierefreie Gestaltung von bestehenden öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).

Voraussetzungen

Beteiligung des örtlich zuständigen Landkreises oder der örtlich zuständigen Kreisfreien Stadt.

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Häufige Fragen zu Investitionen Teilhabe

Wer kann Investitionen Teilhabe beantragen?

Natürliche und juristische Personen im Bereich der Behindertenhilfe.

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionen Teilhabe?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Investitionen Teilhabe?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen