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Antrag möglichZuschuss

Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Gemeinde ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung vorzugsweise für interkommunale Maßnahmen und hier besonders für Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze. Sie bekommen die Förderung für den Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen von straßenbegleitenden, vom Kfz-Verkehr möglichst getrennten Radwegen, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen, von Knotenpunkten, die eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, und der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen von Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr sowiedie Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte, wenn dadurch mindestens eine investive Maßnahme umgesetzt und gefördert wird. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent und für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesbetrieb Mobilität.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investition muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant sein.Sie müssen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.Ihr Vorhaben muss eine eigene Verkehrsbedeutung besonders für Berufs- oder Alltagsverkehre haben und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweisen.Sie müssen die Investition im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts oder Radnetzes planen und umsetzen und die Investition darf nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen.Sie müssen sicherstellen, dass die Infrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann und barrierefrei gestaltet ist.

Nicht gefördert werden Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,Verwaltungskosten,Radschnellwege im Sinne der Verwaltungsvereinbarung zum Bau von Radschnellwegen in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

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Häufige Fragen zu Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“

Wer kann Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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