Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Gemeinde ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investition muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant sein.Sie müssen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.Ihr Vorhaben muss eine eigene Verkehrsbedeutung besonders für Berufs- oder Alltagsverkehre haben und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweisen.Sie müssen die Investition im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts oder Radnetzes planen und umsetzen und die Investition darf nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen.Sie müssen sicherstellen, dass die Infrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann und barrierefrei gestaltet ist.
Nicht gefördert werden Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,Verwaltungskosten,Radschnellwege im Sinne der Verwaltungsvereinbarung zum Bau von Radschnellwegen in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.
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Jetzt Projekt prüfenKommune
Förderquote: 75 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
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