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Antrag möglichZuschuss

Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung und in die Nutzbarmachung von Brachflächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung und zur Revitalisierung von Brachflächen. Im Förderbereich „integrierte ländliche Entwicklung“ erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen: LEADER (Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale): von der örtlichen Bevölkerung betriebene Vorhaben zur lokalen Entwicklung,Pläne für die Entwicklung von ländlichen Gemeinden,Dorfentwicklung,dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen,Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes,Kleinstunternehmen der Grundversorgung,Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowieRegionalbudget zur Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Identität. Im Bereich „Revitalisierung von Brachflächen“ erhalten Sie die Förderung für Vorhaben zur Beseitigung ungenutzter beziehungsweise brachgefallener Gebäude und Flächen, mit denen Landschafts- und Siedlungsräume zurückgewonnen werden. Dabei müssen Sie die Infrastruktur oder Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Für Ihren Antrag müssen Sie folgende Fristen beachten: LEADER Vorbereitung der Förderung: ab der Veröffentlichung bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens können Anträge gestellt werden.Bei Projekten/Kooperationsprojekten zur Umsetzung der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie: Anträge können bis zum 15.2. des laufenden Jahres gestellt werden.Verwaltung und Sensibilisierung: Anträge können bis zum 15.10. des laufenden Jahres gestellt werden, ab 2023 können Anträge laufend gestellt werden. Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden: Anträge für das laufende Jahr können bis zum 15.1. gestellt werden.Dorfentwicklung Anträge auf Aufnahme in das Programm: können jährlich bis zum 15.3. gestellt werden.Antragsverfahren der Projektförderung: können für das laufende Jahr bis zum 15.1. gestellt werden. Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Anträge können für das laufende Jahr bis zum 15.1. gestellt werden.Regionalbudget Erstempfänger können bis zum 31.1. des laufenden Jahres Anträge stellen.Letztempfänger können nach Aufruf zur Einreichung Anträge stellen. Anträge für andere Maßnahmen können Sie laufend stellen. Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen der Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG). Richten Sie Ihren Antrag bei Maßnahmen für Kleinstunternehmen der Grundversorgung an die Thüringer Aufbaubank (TAB) Richten Sie Ihren Antrag für alle übrigen Maßnahmen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Frist und Status

Anträge können je nach Maßnahme zu unterschiedlichen Fristen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben anerkannte regionale Aktionsgruppen,Gemeinden, Gemeindeverbände,Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts,bei Maßnahmen der „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen,eigenständige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Unternehmen, Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apothekern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Vorhaben müssen in ländlich geprägten Orten umgesetzt werden.

Dazu gehören Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

In einigen Bereichen werden ländlich geprägte Ortsteile in den Oberzentren Erfurt, Jena und Gera von der Förderung ausgenommen.Je nach Bereich müssen Sie für eine Förderung weitere Voraussetzungen erfüllen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)

Wer kann Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) beantragen?

Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen

Bis wann kann man Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) beantragen?

Anträge können je nach Maßnahme zu unterschiedlichen Fristen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

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