Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung und in die Nutzbarmachung von Brachflächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen.
Anträge können je nach Maßnahme zu unterschiedlichen Fristen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben anerkannte regionale Aktionsgruppen,Gemeinden, Gemeindeverbände,Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts,bei Maßnahmen der „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen,eigenständige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Unternehmen, Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apothekern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Vorhaben müssen in ländlich geprägten Orten umgesetzt werden.
Dazu gehören Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
In einigen Bereichen werden ländlich geprägte Ortsteile in den Oberzentren Erfurt, Jena und Gera von der Förderung ausgenommen.Je nach Bereich müssen Sie für eine Förderung weitere Voraussetzungen erfüllen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Anträge können je nach Maßnahme zu unterschiedlichen Fristen eingereicht werden.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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