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Antrag möglichZuschuss

Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, die Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund anbieten.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“. Sie bekommen die Förderung für Deutschkurse für Erwachsene, die Deutsch als Zweitsprache erlernen und durch die Teilnahme an den Kursen auch persönlich, kulturell, beruflich und sozial in die Gesellschaft integriert werden,Kosten für eine gemeinschaftliche kursbegleitende Kinderbetreuung, sofern die Betreuung der Kinder der Kursteilnehmenden während der Präsenzunterrichtszeit nicht durch eine Kindertagesstätte oder eine Schule erfolgen kann, sowiesozialpädagogische Begleitung der Kursteilnehmenden, sofern entsprechender Bedarf besteht. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden. Ihnen können Personal- und Sachkosten, Kosten für Kinderbetreuung, Kosten für sozialpädagogische Betreuung und für Verwaltungskosten bewilligt werden. Zusätzlich werden die Kosten einer kursabschließenden Sprachprüfung je nach erreichtem Level des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit einem Betrag von bis zu EUR 180,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer bezuschusst, sofern die Prüfung zu einem anerkannten Sprachzertifikat führt. Reichen Sie bitte Ihren Antrag jährlich bis zum 30.1. eines Jahres bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 180 €.

Frist und Status

Anträge müssen jährlich bis zum 30. Januar eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) anerkannte Volkshochschulen undLandesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen, andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß WBG sowiesonstige Träger, die Sprachkurse für Erwachsene anbieten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre angebotenen Sprachkurse müssen sich an Erwachsene mit Migrationshintergrund richten, die keinen Zugang zum Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben und die ihre Deutschkenntnisse verbessern oder erwerben möchten.

Die Kurse stehen allen Teilnehmenden mit Migrationshintergrund offen, unabhängig vom Herkunftsland oder ihrer Bleibeperspektive.Sie können die Landessprachkurse als Präsenzunterricht, Online-Unterricht, Hybrid-Unterricht oder in einer Form des Blended Learning durchführen.Die inhaltliche Ausrichtung Ihrer angebotenen Sprachkurse orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache (GER) und führt bis zum Level C1.Sie sollen die Landessprachkurse während der Unterrichts- und Öffnungszeiten einer Kindertagesstätte oder einer Grundschule durchführen.

Sie bekommen keine Förderung für individuelle kursbegleitende Kinderbetreuung für reinen Online-Unterricht oder Hybridunterricht.Der Zeitumfang der sozialpädagogischen Begleitung ist normalerweise auf maximal 70 Prozent des Umfangs des dazugehörenden Sprachkurses begrenzt.Sie stellen sicher, dass fachlich qualifiziertes Personal die Deutschkurse durchführt.Der Umfang des Unterrichts muss zwischen 100 und 600 Stunden betragen.Die Teilnehmendenzahl beträgt mindestens 8 und höchstens 15 Personen.

Ausnahmeregelungen sind je nach Kurs möglich.Sie bieten jeden Landessprachkurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche an.An den Kursen können auch Personen mit einer Teilnahmeberechtigung an Integrationskursen des Bundes teilnehmen.

Diese dürfen jedoch nicht mehr als 50 Prozent aller Teilnehmenden stellen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung

Wer kann Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung beantragen?

Bildungseinrichtungen, die Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund anbieten

Wie hoch ist die Förderung bei Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung?

Förderbetrag: bis 180 €.

Bis wann kann man Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung beantragen?

Anträge müssen jährlich bis zum 30. Januar eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 180 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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