FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  4. /INQA-Experimentierräume
Antrag möglichZuschuss

INQA-Experimentierräume – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Förderung innovativer Vorhaben zur Gestaltung der Arbeitswelt in Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Unternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland können einen Zuschuss erhalten, wenn sie auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiter innovative Lösungen entwickeln. Gefördert werden Vorhaben in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz. Die Förderung erfolgt bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für maximal 24 Monate.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Ihr Vorhaben entwickelt und erprobt innovative Lösungen und gewährleistet den nachhaltigen Transfer in die betriebliche Praxis.

Externe Einrichtungen begleiten und evaluieren das Vorhaben.

Ihr Vorhaben gehört nicht zu Ihren Pflichtaufgaben eines Antragstellers und es gibt keine gesetzlichen Finanzierungsregelungen.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist sichergestellt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „INQA-Experimentierräume"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob INQA-Experimentierräume zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu INQA-Experimentierräume

Wer kann INQA-Experimentierräume beantragen?

Unternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei INQA-Experimentierräume?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man INQA-Experimentierräume beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von INQA-Experimentierräume?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle