Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung innovativer Vorhaben zur Gestaltung der Arbeitswelt in Unternehmen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Ihr Vorhaben entwickelt und erprobt innovative Lösungen und gewährleistet den nachhaltigen Transfer in die betriebliche Praxis.
Externe Einrichtungen begleiten und evaluieren das Vorhaben.
Ihr Vorhaben gehört nicht zu Ihren Pflichtaufgaben eines Antragstellers und es gibt keine gesetzlichen Finanzierungsregelungen.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist sichergestellt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: nrwbank.
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