Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Zuschüsse für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Etablierung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik und zur Steigerung der Innovationsfähigkeit in Unternehmen.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, KMU, gemeinnützige KMU.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.200 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2028. Das Coaching muss bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Das Vorhaben darf nicht zu den Pflichtaufgaben gehören, die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein, und es muss über qualifiziertes Personal für die Projektdurchführung verfügen.
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Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, KMU, gemeinnützige KMU
Förderbetrag: bis 1.200 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2028. Das Coaching muss bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: nrwbank.
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