Fördergeber: Bund und Länder
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Die Förderinitiative Innovative Hochschule unterstützt den Transfer von Forschungserkenntnissen in technologische, ökologische und soziale Innovationen.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 550.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Förderung bis Ende 2027
Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.
Hochschulen mit Konzepten und Strategien für den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer.
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Jetzt Projekt prüfenkleine und mittlere Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
Förderbetrag: bis 550.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Förderung bis Ende 2027
Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: bmbf.
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