VeröffentlichtZuschuss
Innovationsunterstützende Maßnahmen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuwendung zur Steigerung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt sächsische Unternehmen bei der Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter. Dazu gehören die Etablierung von Kommunikationsplattformen, die Veranstaltung von Wettbewerben, die Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben sowie die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten. Förderfähig sind unter anderem Personal, Investitionen in vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung und Materialkosten.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).
Voraussetzungen
Antragsteller müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Innovationsfähigkeit,Kostenaufstellung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsunterstützende Maßnahmen
Wer kann Innovationsunterstützende Maßnahmen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen
Wer ist Fördergeber von Innovationsunterstützende Maßnahmen?
Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.
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