Innovationsunterstützende Maßnahmen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Zuwendung zur Steigerung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung? 1
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).
Voraussetzungen
Antragsteller müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Innovationsfähigkeit,Kostenaufstellung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsunterstützende Maßnahmen
Wer kann Innovationsunterstützende Maßnahmen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen
Bis wann kann man Innovationsunterstützende Maßnahmen beantragen?
Antragstellung? 1
Wer ist Fördergeber von Innovationsunterstützende Maßnahmen?
Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.
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