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Innovationsunterstützende Maßnahmen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Zuwendung zur Steigerung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt sächsische Unternehmen bei der Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter. Dazu gehören die Etablierung von Kommunikationsplattformen, die Veranstaltung von Wettbewerben, die Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben sowie die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten. Förderfähig sind unter anderem Personal, Investitionen in vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung und Materialkosten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).

Voraussetzungen

Antragsteller müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Innovationsfähigkeit,Kostenaufstellung

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Häufige Fragen zu Innovationsunterstützende Maßnahmen

Wer kann Innovationsunterstützende Maßnahmen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen

Wer ist Fördergeber von Innovationsunterstützende Maßnahmen?

Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen