Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie als kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb gemeinsam mit einer Forschungseinrichtung an technischen oder technologischen Innovationen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Innovationsgutschein erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe, Existenzgründer.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 80.000 €.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Förderfähig sind Ausgaben für die Leistungen der externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Sie können mit der Förderung folgende Einrichtungen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) konsultieren: öffentliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, privatwirtschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, die vergleichbare Entwicklungsdienstleistungen in Bezug auf Ihr Vorhaben anbieten.
Für die Gewährung des Innovationsgutscheins standard muss eine technische Innovation vorliegen und die technische Kompetenz des FuE -Dienstleisters gegeben sein.
Für die Gewährung des Innovationsgutscheins spezial muss das positive Votum eines unabhängigen Fachmanns oder einer unabhängigen Fachfrau vorliegen, Ihr Vorhaben voraussichtlich neue Arbeitsplätze in Bayern schaffen und eine universitäre oder vergleichbare Forschungseinrichtung beauftragt werden.
Die Unternehmensgründung muss spätestens bei der Förderabrechnung formal erfolgt und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern vorhanden sein.
Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen: FuE -Dienstleistungen durch Betriebsangehörige, durch unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder durch Familienmitglieder, klassische Unternehmensberatungen und Unternehmercoachings, das Outsourcing von FuE -Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern erfolgen, die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen und der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard - und Software.
Sie können die Förderung nicht mit weiteren Finanzierungshilfen des Bundes, des Landes oder der EU für das Innovationsvorhaben kumulieren.
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Förderbetrag: 4.000 € – 80.000 €. Förderquote: 60 %.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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