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Antrag möglichZuschuss | Beteiligung

Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Wenn Sie in Hessen ein kleines innovatives Unternehmen gründen wollen oder vor Kurzem gegründet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung und auch eines Zuschusses erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Innovationsförderung bei der Neugründung eines innovativen kleinen Unternehmens. Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung von Kapital in Form offener oder stiller Beteiligungen. Handelt es sich bei Ihrem neu zu gründenden Unternehmen um ein hochtechnologiebasiertes Unternehmen in einer Gründungseinrichtung mit speziellem Betreuungs- und Beratungsangebot, können Sie auch Zuschüsse erhalten. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsidee und die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie mit der Gründung in Zusammenhang stehende Ausgaben wie Mieten, Personal, Sachausgaben, Marketing, Konzepte und Studien, Investitionen, Betriebsmittel, Markterschließung und Ausbildung. Sie erhalten die Förderung als offene oder stille Beteiligung oder als Zuschuss. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu EUR 800.000 Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ). Liegt Ihr Unternehmen im C-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), erhalten Sie ein BSÄ von bis zu EUR 1,2 Millionen. Planen Sie eine Existenzgründung im hochtechnologiebasierten Bereich in einer besonderen Gründungseinrichtung, können Sie einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das gilt über einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren. Stellen Sie Ihren Antrag auf eine Beteiligung bitte bei der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH. Den Zuschuss beantragen Sie über das Kundenportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.200.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine innovative gewerbliche Unternehmen nach KMU -Definition der EU bis zu 5 Jahre nach Gründung, die ihre Betriebsstätte und ihren steuerlichen Sitz in Hessen haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen kreditwürdig sein und Ihre Geschäftsleitung muss über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen verfügen.

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein hochtechnologiebasiertes Unternehmen, muss die thematisch-technologische Betreuung durch die Gründungseinrichtung im Förderzeitraum sichergestellt sein.

Es gelten außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Innovationsförderung.

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Häufige Fragen zu Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen

Wer kann Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen?

Förderbetrag: bis 1.200.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Soziale Wohnraumförderung des Landes Hessen
  • → Cybersicherheitsforschung
  • → Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.200.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss | Beteiligung
Förderregion
Hessen

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