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Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Vermarktung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Start-ups.

Was wird gefördert?

NRW.Venture bietet Wagniskapital für Start-ups und unterstützt diese bei der Entwicklung und Vermarktung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle sowie beim raschen Ausbau des Geschäfts.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft

Wer kann Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft beantragen?

Start-ups

Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen