Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 75 Tagen
Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken.
Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Rechtzeitige Antragstellung, Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Hafens, qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken
Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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