Infrastrukturfinanzierungen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Wasser- und Abwasserunternehmen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung? Ihre Finanzierungsanfrage stellen Sie per E-Mail direkt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Formulare & Downloads Allgemeine und Besondere Bestimmungen Bei Investitionsdarlehen mit der Europäischen Investitionsbank gelten zusätzlich besondere Bestimmungen: Besondere B
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Infrastrukturfinanzierungen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Infrastrukturfinanzierungen
Wer kann Infrastrukturfinanzierungen beantragen?
Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Wasser- und Abwasserunternehmen
Bis wann kann man Infrastrukturfinanzierungen beantragen?
Antragstellung? Ihre Finanzierungsanfrage stellen Sie per E-Mail direkt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Formulare & Downloads Allgemeine und Besondere Bestimmungen Bei Investitionsdarlehen mit der Europäischen Investitionsbank gelten zusätzlich besondere Bestimmungen: Besondere B
Wer ist Fördergeber von Infrastrukturfinanzierungen?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
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