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Antrag möglichDarlehen

Infrakredit Kommunal – Förderung in Bayern

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Bayern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Die LfA Förderbank Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Darlehen für kommunale Infrastrukturinvestitionen. Sie bekommen den Infrakredit Kommunal für bauliche sowie sonstige investive Maßnahmen in folgenden Bereichen: Verkehrsinfrastruktur (einschließlich Öffentlicher Personennahverkehr),Ver- und Entsorgung (einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung),Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb (nur nicht umlagefähige Kosten),allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, soweit diese nicht im Infrakredit Energie förderfähig sind,touristische Infrastruktur undWissenschaft, Technik, Kulturpflege. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent,unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Vorhaben. Bitte beachten Sie: Der Kredithöchstbetrag beträgt pro Kalenderjahr und Antragstellerin und Antragsteller EUR 150 Millionen. Auf diesen Höchstbetrag sind Darlehenszusagen anzurechnen, die Sie im gleichen Kalenderjahr im IKK – Investitionskredit Kommunen der KfW (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten haben. Richten Sie bitte Ihren Antrag an die LfA Förderbank Bayern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 150.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften,rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowiekommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können, ein Risikogewicht von null haben und an denen natürliche oder insolvenzfähige juristische Personen nicht beteiligt sind.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sind gegen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet, ist eine Förderung ausgeschlossen.Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb Bayerns durchführen.Ihre Investitionen müssen mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe für den Gebäudesektor vereinbar sein.

Sie erhalten keine Förderung für Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften,deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oderkommunale Zweckverbände eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne ausüben.

Nicht unterstützt werden die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen, undKassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.

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Häufige Fragen zu Infrakredit Kommunal

Wer kann Infrakredit Kommunal beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Infrakredit Kommunal?

Förderbetrag: 2.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Infrakredit Kommunal?

Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000.000 € – 150.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern

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