Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Bayern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften,rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowiekommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können, ein Risikogewicht von null haben und an denen natürliche oder insolvenzfähige juristische Personen nicht beteiligt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sind gegen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet, ist eine Förderung ausgeschlossen.Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb Bayerns durchführen.Ihre Investitionen müssen mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe für den Gebäudesektor vereinbar sein.
Sie erhalten keine Förderung für Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften,deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oderkommunale Zweckverbände eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne ausüben.
Nicht unterstützt werden die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen, undKassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Kommune
Förderbetrag: 2.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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