Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Die individuelle und sonderpädagogische Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse.
Antragsberechtigt sind: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenSchülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mb_sachsen_anhalt.
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