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Antrag möglichZuschuss

Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als KMU risikoreiche Entwicklungsprojekte bei externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie Forschungsinfrastruktur außerhalb Ihres Unternehmens in Anspruch nehmen wollen. Sie erhalten die Förderung für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister, um ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, ein neues Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung zu entwickeln oder weiterzuentwickeln. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel die Nutzung von Großgeräten oder Instrumenten für Forschungszwecke,die Nutzung von E-Infrastrukturen wie Bibliotheken, Datenbanken, vernetzten Rechnersystemen oder virtuellen Forschungsumgebungen,die Bereitstellung von Labor- und Messtechnik,Labor-, Funktions- oder Testmuster,Werkstoff- oder Werkzeugstudien,die mit der Nutzung der Forschungsinfrastruktur in Verbindung stehende technologische Entwicklungsdienstleistung unddie Nutzung sonstiger Einrichtungen für die wissenschaftliche Forschung mit Alleinstellungsmerkmale. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Förderung kann durch Landesmittel auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden, maximal jedoch EUR 30.000 je Innovationsgutschein.Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine niedersächsische Betriebsstätte haben.Der Ort der Durchführung Ihres Projekts muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.Sie müssen das Vorhabe in einem der Stärkefelder der RIS3-Strategie durchführen.Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein Entwicklungsprojekt mit technischem Entwicklungsrisiko und Innovationspotenzial handeln, bei dem ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, das oder die über den Stand der Technik Ihres Unternehmens hinausgeht.Das Vorhaben, für das Sie die Forschungsinfrastruktur in Anspruch nehmen wollen, und der Lösungsweg müssen hinreichend konkretisiert sein und eine erfolgreiche Realisierung erwarten lassen.Der von Ihnen beauftragte Forschungs- und Entwicklungsdienstleister (zum Beispiel Universitäten und Hochschulen oder privatwirtschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, die im Hinblick auf das Vorhaben vergleichbare Forschungsinfrastruktur mit den damit verbundenen Entwicklungsdienstleistungen anbieten) muss über die notwendige technische Kompetenz verfügen und geeignet sein, das Vorhaben erfolgreich durchzuführen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.

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Häufige Fragen zu Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein

Wer kann Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein beantragen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein?

Förderbetrag: 5.000 € – 30.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 30.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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