Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als KMU risikoreiche Entwicklungsprojekte bei externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 30.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine niedersächsische Betriebsstätte haben.Der Ort der Durchführung Ihres Projekts muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.Sie müssen das Vorhabe in einem der Stärkefelder der RIS3-Strategie durchführen.Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein Entwicklungsprojekt mit technischem Entwicklungsrisiko und Innovationspotenzial handeln, bei dem ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, das oder die über den Stand der Technik Ihres Unternehmens hinausgeht.Das Vorhaben, für das Sie die Forschungsinfrastruktur in Anspruch nehmen wollen, und der Lösungsweg müssen hinreichend konkretisiert sein und eine erfolgreiche Realisierung erwarten lassen.Der von Ihnen beauftragte Forschungs- und Entwicklungsdienstleister (zum Beispiel Universitäten und Hochschulen oder privatwirtschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, die im Hinblick auf das Vorhaben vergleichbare Forschungsinfrastruktur mit den damit verbundenen Entwicklungsdienstleistungen anbieten) muss über die notwendige technische Kompetenz verfügen und geeignet sein, das Vorhaben erfolgreich durchzuführen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
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Jetzt Projekt prüfenKleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: 5.000 € – 30.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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