IMPULS MEDIEN – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung der Medienwirtschaft in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Medienwirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_impuls". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Zugehörigkeit zur Medienwirtschaft und die Umsetzung innovativer Projekte.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Unternehmensnachweis
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob IMPULS MEDIEN zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IMPULS MEDIEN
Wer kann IMPULS MEDIEN beantragen?
Unternehmen der Medienwirtschaft
Wer ist Fördergeber von IMPULS MEDIEN?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist IMPULS MEDIEN mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört IMPULS MEDIEN zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_impuls". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 80 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt