IFB -Förderkredit Sport – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Förderung für Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung von Sportstätten durch Darlehen und Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine und Verbände im Bereich Sport, die im Hamburger Vereinsregister geführt sind..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Frist und Status
Anträge sind bis zum 1. Januar oder 1. Juli des Förderjahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind im Bereich des Sports tätige Vereine und Verbände, die im Hamburger Vereinsregister geführt sind, und private gemeinnützige Sportstiftungen, die die für Sportvereine genannten geltenden Förderkriterien erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IFB -Förderkredit Sport
Wer kann IFB -Förderkredit Sport beantragen?
Vereine und Verbände im Bereich Sport, die im Hamburger Vereinsregister geführt sind.
Wie hoch ist die Förderung bei IFB -Förderkredit Sport?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man IFB -Förderkredit Sport beantragen?
Anträge sind bis zum 1. Januar oder 1. Juli des Förderjahres einzureichen.
Wer ist Fördergeber von IFB -Förderkredit Sport?
Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg