VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Berlin fördert die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen zu sozialverträglichen Mieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als zinsloses Darlehen in unterschiedlichen Fördermodellen für Neubauten und Bestandsimmobilien. Es gibt verschiedene Modelle, die unterschiedliche Förderhöhen und Bedingungen bieten, darunter Zuschüsse für Aufzugsanlagen und barrierefreie Wohnungen. Anträge müssen frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 5.300 €.

Frist und Status

Anträge sollten frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte mit Investitionsort in Berlin.

Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich.

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Häufige Fragen zu IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung

Wer kann IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung beantragen?

Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung?

Förderbetrag: bis 5.300 €.

Bis wann kann man IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung beantragen?

Anträge sollten frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.300 €
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Berlin