IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Berlin fördert die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen zu sozialverträglichen Mieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 5.300 €.
Frist und Status
Anträge sollten frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte mit Investitionsort in Berlin.
Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung
Wer kann IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung beantragen?
Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung?
Förderbetrag: bis 5.300 €.
Bis wann kann man IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung beantragen?
Anträge sollten frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.300 €
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Berlin