IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Wenn Sie Geschosswohnungen errichten oder Bestandsimmobilien aus- oder umbauen, eine Nutzung hin zu Wohnraum ändern oder eine neu zu errichtende Immobilie kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 5.300 €.
Frist und Status
Anträge sollten frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte mit Investitionsort in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für den Bezug der Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich.
Wohnungen, die nach den Fördermodellen 2 bis 4 errichtet wurden, können an Wohnungssuchende vermietet werden, die die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) je nach Fördermodul um mehr als 80 bis zu 120 Prozent überschreiten.
Sie sind einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren verpflichtet.
Die Frist beginnt ab der mittleren Bezugsfertigkeit der geförderten Wohnungen.
Es gelten Vorgaben bezüglich der Gesamtfläche der Wohnungen und der Anzahl der Zimmer je Wohnung, die zu beachten sind.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens sichern.
Dazu gehört auch ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten.
Normalerweise darf ein förderfähiges Bauvorhaben nicht den Abriss anderer Wohngebäude bedingen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung
Wer kann IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung beantragen?
Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung?
Förderbetrag: bis 5.300 €.
Bis wann kann man IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung beantragen?
Anträge sollten frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.300 €
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Berlin