IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt die Medienwirtschaft mit Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsausgaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 3.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_mittelstandsfinanzierung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und in der Medienwirtschaft tätig sind.
Nicht förderfähig
- •Produktionsgesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte außerhalb von Sachsen-Anhalt sind nur bei Vorhaben zur Zwischenfinanzierung antragsberechtigt
- •wenn das Vorhaben einen angemessenen Effekt auf die Wirtschaft von Sachsen-Anhalt hat.
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung zur Finanzierung über andere Kreditinstitute
Antragsentwurf für dieses Programm
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0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft
Wer kann IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft beantragen?
Existenzgründer, Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft?
Förderbetrag: 25.000 € – 3.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft zur Gruppe „ib_mittelstandsfinanzierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 3.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt