IB-Grunderwerbsdarlehen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Existenzgründer und Unternehmen mit Darlehen für Investitionen in gewerblich genutzte Gebäude und Energieeffizienzmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 3.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_grunderwerbsdarlehen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.
Ihre nachhaltige Rentabilität muss gegeben sein.
Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Energieeffizienzmaßnahme, muss diese die Energieeffizienz des Produktionsprozesses oder des sanierten Gebäudes verbessern und Sie müssen die Verbesserung der Energieeffizienz der IB in geeigneter Form darlegen.
Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer, müssen Sie Ihre kaufmännische Qualifikation und Ihre fachliche Eignung nachweisen sowie einen qualifizierten Businessplan vorlegen und Ihr Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Stellungnahme der Hausbank zur Gesamtfinanzierung,qualifizierter Businessplan
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „IB-Grunderwerbsdarlehen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB-Grunderwerbsdarlehen
Wer kann IB-Grunderwerbsdarlehen beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei IB-Grunderwerbsdarlehen?
Förderbetrag: 25.000 € – 3.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man IB-Grunderwerbsdarlehen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von IB-Grunderwerbsdarlehen?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist IB-Grunderwerbsdarlehen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört IB-Grunderwerbsdarlehen zur Gruppe „ib_grunderwerbsdarlehen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 3.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt