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Antrag möglichDarlehen

IB-Grunderwerbsdarlehen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Existenzgründer und Unternehmen mit Darlehen für Investitionen in gewerblich genutzte Gebäude und Energieeffizienzmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin, Existenzgründer oder junges Unternehmen, indem es Darlehen vor allem für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen gewährt. Sie erhalten die Förderung für Investitionen für normalerweise gewerblich von Ihnen genutzte Gebäude, insbesondere für Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden beziehungsweise von Produktionsanlagen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs. Der Höchstbetrag liegt normalweise bei 3.000.000 EUR. Der Mindestbetrag für Ihre Darlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 EUR. Ihr Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Stellungnahme Ihrer Hausbank bei, in der diese ihre Beteiligung an der Gesamtfinanzierung darlegt. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 3.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_grunderwerbsdarlehen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.

Ihre nachhaltige Rentabilität muss gegeben sein.

Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Energieeffizienzmaßnahme, muss diese die Energieeffizienz des Produktionsprozesses oder des sanierten Gebäudes verbessern und Sie müssen die Verbesserung der Energieeffizienz der IB in geeigneter Form darlegen.

Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer, müssen Sie Ihre kaufmännische Qualifikation und Ihre fachliche Eignung nachweisen sowie einen qualifizierten Businessplan vorlegen und Ihr Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Stellungnahme der Hausbank zur Gesamtfinanzierung,qualifizierter Businessplan

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Häufige Fragen zu IB-Grunderwerbsdarlehen

Wer kann IB-Grunderwerbsdarlehen beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei IB-Grunderwerbsdarlehen?

Förderbetrag: 25.000 € – 3.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man IB-Grunderwerbsdarlehen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von IB-Grunderwerbsdarlehen?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist IB-Grunderwerbsdarlehen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört IB-Grunderwerbsdarlehen zur Gruppe „ib_grunderwerbsdarlehen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus
  • → Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)
  • → Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 3.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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