Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Das IB-Digitalisierungsdarlehen unterstützt Unternehmen bei der Durchführung von Digitalisierungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 1.500.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_digitalisierungsdarlehen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie legen ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) inklusive der Angaben zu den geplanten Digitalisierungsmaßnahmen vor.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob IB-Digitalisierungsdarlehen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe
Förderbetrag: 10.000 € – 1.500.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört IB-Digitalisierungsdarlehen zur Gruppe „ib_digitalisierungsdarlehen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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