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IB-Digitalisierungsdarlehen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das IB-Digitalisierungsdarlehen unterstützt Unternehmen bei der Durchführung von Digitalisierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Mit dem IB-Digitalisierungsdarlehen unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler bei der Durchführung von Digitalisierungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte oder der Erschließung neuer Märkte, vor allem für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Personalausgaben, Projektausgaben, Ausgaben für Fremdleistungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 1.500.000 EUR und mindestens 10.000 EUR für die Dauer von bis zu 10 Jahren. Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 1.500.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_digitalisierungsdarlehen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie legen ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) inklusive der Angaben zu den geplanten Digitalisierungsmaßnahmen vor.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • tragfähiges Konzept,qualifizierter Businessplan

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Häufige Fragen zu IB-Digitalisierungsdarlehen

Wer kann IB-Digitalisierungsdarlehen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei IB-Digitalisierungsdarlehen?

Förderbetrag: 10.000 € – 1.500.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man IB-Digitalisierungsdarlehen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von IB-Digitalisierungsdarlehen?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist IB-Digitalisierungsdarlehen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört IB-Digitalisierungsdarlehen zur Gruppe „ib_digitalisierungsdarlehen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 1.500.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen-Anhalt