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Antrag möglichZuschuss

HWT Energie und Klimaschutz – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie sich als Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Fragestellungen zum Klimaschutz im Rahmen einer Kooperation mit Unternehmen befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis. Sie erhalten die Förderung für Projekte an schleswig-holsteinischen Hochschulen, die sich mit Fragestellungen des Fachgebietes Energie und Klimaschutz befassen und in Kooperation mit Unternehmen aus Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent Ihrer Sach- und Personalausgaben. Als kleines Unternehmen erhalten Sie bis zu 90 Prozent, als junges Unternehmen, dessen Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, in einer Kooperation bis zu 95 Prozent. Für projektspezifische Investitionen in Geräte, die über EUR 10.000 kosten, können Sie bis zu 100 Prozent erhalten. Ihre Gesamtförderung ist bis zu einem Höchstbetrag von EUR 175.000 möglich. Richten Sie Ihren Antrag bitte normalerweise zu einem Stichtag im Jahr, der im Internet bekanntgegeben wird, an die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 175.000 €.

Frist und Status

Anträge sind zu einem Stichtag im Jahr einzureichen, der im Internet bekanntgegeben wird.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie sonstige mit selbstständiger Forschung betraute Hochschulmitglieder der Hochschulen des Landes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Hochschule und Unternehmen müssen Sie die Projekte gemeinsam durchführen.Sie können mit allen unternehmerisch tätigen Gesellschaften oder Personen, ebenso mit Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verbänden, Institutionen oder Kommunen kooperieren.Sie müssen mit Ihrem Projekt für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevante Fragestellungen bearbeiten.Als Kooperationspartner müssen Sie Ihren Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben.Die Laufzeit Ihres Projekts muss normalerweise 24 Monate betragen.Sie erhalten keine Firmenförderung sowie keine Förderung für Produktentwicklung oder Auftragsforschung.

Erforderliche Unterlagen

  • Kooperationsvereinbarung,Projektbeschreibung,Einschlägige Qualifikation und Erfahrungen der Antragsteller

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „HWT Energie und Klimaschutz"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu HWT Energie und Klimaschutz

Wer kann HWT Energie und Klimaschutz beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei HWT Energie und Klimaschutz?

Förderbetrag: bis 175.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man HWT Energie und Klimaschutz beantragen?

Anträge sind zu einem Stichtag im Jahr einzureichen, der im Internet bekanntgegeben wird.

Wer ist Fördergeber von HWT Energie und Klimaschutz?

Fördergeber ist Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 175.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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