Fördergeber: Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie sich als Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Fragestellungen zum Klimaschutz im Rahmen einer Kooperation mit Unternehmen befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 175.000 €.
Anträge sind zu einem Stichtag im Jahr einzureichen, der im Internet bekanntgegeben wird.
Fördergeber und Antragstelle: Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie sonstige mit selbstständiger Forschung betraute Hochschulmitglieder der Hochschulen des Landes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Hochschule und Unternehmen müssen Sie die Projekte gemeinsam durchführen.Sie können mit allen unternehmerisch tätigen Gesellschaften oder Personen, ebenso mit Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verbänden, Institutionen oder Kommunen kooperieren.Sie müssen mit Ihrem Projekt für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevante Fragestellungen bearbeiten.Als Kooperationspartner müssen Sie Ihren Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben.Die Laufzeit Ihres Projekts muss normalerweise 24 Monate betragen.Sie erhalten keine Firmenförderung sowie keine Förderung für Produktentwicklung oder Auftragsforschung.
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderbetrag: bis 175.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge sind zu einem Stichtag im Jahr einzureichen, der im Internet bekanntgegeben wird.
Fördergeber ist Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH). Quelle: foerderdatenbank.de.
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