Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Geprüft vor 43 Tagen
Wenn Sie als Handwerkskammer, Landesinnungs- oder Fachverband des Handwerks oder als Kreishandwerkerschaft von externen Fachleuten moderierte Veranstaltungen anbieten, bei denen Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe zukunftsrelevante Themen diskutieren und ihre Erfahrungen untereinander austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 4.500 €.
Frist und Status
Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern, die Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie die Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Erfahrungsaustauschgruppe sind Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg.
An Ihrer Gruppe müssen 8 bis 15 Handwerksbetriebe eines Gewerks oder verschiedener Gewerke teilnehmen.
Unternehmen außerhalb des Handwerks können teilnehmen, sofern sie in der Gruppe nicht die Mehrzahl bilden.
Die einzelne Gruppe sollte sich innerhalb eines Jahres normalerweise zweimal treffen.
Die Sitzungsdauer einer Erfahrungsaustauschgruppe sollte normalerweise 1 Tag umfassen, in begründeten Fällen auch 2 Tage.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Dokumentation der Veranstaltung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk
Wer kann Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk beantragen?
Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe
Wie hoch ist die Förderung bei Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk?
Förderbetrag: 1.500 € – 4.500 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk beantragen?
Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum
Wer ist Fördergeber von Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.500 € – 4.500 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg