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Antrag möglichZuschuss

Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Wenn Sie als Handwerkskammer, Landesinnungs- oder Fachverband des Handwerks oder als Kreishandwerkerschaft von externen Fachleuten moderierte Veranstaltungen anbieten, bei denen Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe zukunftsrelevante Themen diskutieren und ihre Erfahrungen untereinander austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Initiative „Horizont Handwerk“ den von externen Expertinnen und Experten sowie Referentinnen und Referenten moderierten Erfahrungsaustausch kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe in ihrem Gewerk oder auch gewerkübergreifend zu zukunftsrelevante Themen. Sie bekommen eine Förderung zur Durchführung von Erfahrungsaustauschgruppen zu beispielsweise folgenden Themen: digitale Transformation von Betriebsprozessen und Geschäftsmodellen, Anwendung neuer digitaler Technologien, Plattformökonomie, künstliche Intelligenz, Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren, Informationsvermittlung zu neuen technologischen Entwicklungen, Stärkung der Innovationsfähigkeit, Notwendigkeit, Anbahnung und Management von Kooperationen und Netzwerken, Entwicklung kooperativer Geschäftsmodelle, Stärkung der Kooperationsfähigkeit, Fachkräftegewinnung und-sicherung, Personalentwicklung, Personalführung, Nachfolgeplanung, Beteiligung am Betriebserfolg, Wissensmanagement und Arbeitgeberattraktivität, strategische Betriebsführung und Neuausrichtung, systematische Strategieentwicklung; Strategien zur Bewältigung der Transformation im Kfz -Bereich, im Zuliefer- oder Bauhandwerk, Chancen und Potenziale nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen, Nachhaltigkeitsstrategien und Geschäftsmodelle, Nachhaltigkeitsthemen in den Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales. Sie können auch eine Förderung für die Erstellung einer Dokumentation der Erkenntnisse für den Wissenstransfer an Handwerksbetriebe (externe redaktionelle Aufbereitung, externe grafische Gestaltung und Druck der Dokumentation) bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die externe Moderation beträgt bis zu EUR 3.000 je eintägiger Sitzung und bis zu EUR 4.500 je zweitägiger Sitzung. Die Tageshonorare dürfen EUR 1.500 für Moderatorinnen und Moderatoren sowie EUR 1.000 für Referentinnen und Referenten nicht übersteigen. Der Zuschuss für die Dokumentation des Wissenstransfers beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 1.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 41 – Mittelstand und Handwerk.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 4.500 €.

Frist und Status

Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern, die Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie die Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Erfahrungsaustauschgruppe sind Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg.

An Ihrer Gruppe müssen 8 bis 15 Handwerksbetriebe eines Gewerks oder verschiedener Gewerke teilnehmen.

Unternehmen außerhalb des Handwerks können teilnehmen, sofern sie in der Gruppe nicht die Mehrzahl bilden.

Die einzelne Gruppe sollte sich innerhalb eines Jahres normalerweise zweimal treffen.

Die Sitzungsdauer einer Erfahrungsaustauschgruppe sollte normalerweise 1 Tag umfassen, in begründeten Fällen auch 2 Tage.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Dokumentation der Veranstaltung

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Häufige Fragen zu Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk

Wer kann Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk beantragen?

Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe

Wie hoch ist die Förderung bei Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk?

Förderbetrag: 1.500 € – 4.500 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk beantragen?

Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum

Wer ist Fördergeber von Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.500 € – 4.500 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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