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Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung durch verschiedene Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gewässerunterhaltsverbände.

Was wird gefördert?

Im Programm werden Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und zur Entwicklung von Fließgewässern gefördert. Dazu gehören die Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume, technische Hochwasserschutzmaßnahmen, die Erstellung technischer Konzepte oder die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen. Gefördert werden zudem die angemessenen Sach- und Personalausgaben zur Vorbereitung und Umsetzung der abgestimmten Ausbaumaßnahmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Anträge können bis zur Mittelvergabe gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung

Wer kann Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung beantragen?

Gewässerunterhaltsverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung beantragen?

Anträge können bis zur Mittelvergabe gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Quelle: tab.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit