Fördergeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung durch verschiedene Maßnahmen.
Antragsberechtigt sind: Gewässerunterhaltsverbände.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Anträge können bis zur Mittelvergabe gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.
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Förderquote: 100 %.
Anträge können bis zur Mittelvergabe gestellt werden.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Quelle: tab.
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