Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung durch verschiedene Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gewässerunterhaltsverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Anträge können bis zur Mittelvergabe gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung
Wer kann Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung beantragen?
Gewässerunterhaltsverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung beantragen?
Anträge können bis zur Mittelvergabe gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung?
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Quelle: tab.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit