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Antrag möglichZuschuss

Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb oder als Betrieb der Fischerei oder Aquakultur durch Naturkatastrophen oder vergleichbare widrige Witterung Schäden erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie Forstwirtschaft.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Unternehmen bei der Bewältigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen sowie Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen entstanden sind. Die Schäden müssen direkt zurückzuführen sein auf Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Orkane und Flächenbrände natürlichen Ursprungs oderauf Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse wie Frost, Hagel, Eis, starke oder anhaltende Regenfälle, nicht Orkanstärke erreichende Stürme und Dürre (Land- und Forstwirtschaft) sowie Stürme, heftige und anhaltende Regenfälle und über einen längeren Zeitraum bestehende außergewöhnlich erhöhte Wassertemperaturen (Fischerei und Aquakultur). Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Beseitigung von Schäden, Verlusten oder Zerstörungen an baulichen Anlagen oder Gegenständen, an land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Wegen oder Flächen sowiezur Behebung von Einkommensminderungen, -verlusten und als Ausgleich von Wiederherstellungskosten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Naturkatastrophen bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens oder der beihilfefähigen Kosten.Die Höhe der Förderung beträgt bei Naturkatastrophen gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen in der Landwirtschaft bis zu 80 Prozent des Gesamtschadens.Bei Schäden aufgrund von Dürreereignissen steigt die Förderung auf 90 Prozent, bei Teilnahme an einer einzelbetrieblichen Klimaanpassungsberatung auf 100 Prozent des Gesamtschadens.Fehlt eine Versicherung, die die häufigsten klimatischen Risiken und mindestens 50 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung oder der durchschnittlichen Jahreseinnahme des betroffenen Produktionsverfahrens abdeckt, wird der Ausgleichsbetrag um 50 Prozent gekürzt.In der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur beträgt die Höhe der Förderung bei Naturkatastrophen und gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten.Bei der Förderhöhe werden Ihre vorhandenen Versicherungen und deren Leistungen berücksichtigt. Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie Forstwirtschaft.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass ein Elementarereignis stattgefunden hat.Sie sind von einer Förderung ausgeschlossen, wenn die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals Ihres Unternehmens beträgt.Ihr forstwirtschaftliches Unternehmen wird nur dann gefördert, wenn das forstwirtschaftliche Potenzial zu mindestens 20 Prozent zerstört wurde.Ihr Schaden beträgt mindestens EUR 5.000.Der Elementarschaden muss durch die Gemeindeverwaltung bestätigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Feststellung des Elementarereignisses durch die Gemeindeverwaltung

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Häufige Fragen zu Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft

Wer kann Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft beantragen?

Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie Forstwirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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