Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb oder als Betrieb der Fischerei oder Aquakultur durch Naturkatastrophen oder vergleichbare widrige Witterung Schäden erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie Forstwirtschaft.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie Forstwirtschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass ein Elementarereignis stattgefunden hat.Sie sind von einer Förderung ausgeschlossen, wenn die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals Ihres Unternehmens beträgt.Ihr forstwirtschaftliches Unternehmen wird nur dann gefördert, wenn das forstwirtschaftliche Potenzial zu mindestens 20 Prozent zerstört wurde.Ihr Schaden beträgt mindestens EUR 5.000.Der Elementarschaden muss durch die Gemeindeverwaltung bestätigt werden.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie Forstwirtschaft
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.
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