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Antrag möglichZuschuss

Hessische Arbeitsmarktförderung – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Arbeitsmarktintegration von Frauen und zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: benachteiligte Menschen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die hessische Arbeitsmarktförderung unterstützt Sie bei regionalisierten arbeitsmarktpolitischen Vorhaben. Sie erhalten die Förderung in 2 Bereichen. Aus Mitteln des Landes Hessen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden gefördert (Förderbereich A): Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB),Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA),Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+). Nur aus Mitteln des Landes Hessen werden gefördert (Förderbereich B): Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB),Ausbildungskostenzuschuss für benachteiligte Jugendliche (AKZ). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Den Regelungen der jeweiligen Förderangebote können Sie weitere Informationen entnehmen. Richten Sie Ihren Antrag für Förderangebote aus Förderbereich A vor Beginn Ihres Vorhabens bitte elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Ihren Antrag für Vorhaben aus Förderbereich B richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Regelungen der einzelnen Förderangebote enthalten genaue Angaben zur Antragsberechtigung.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind Kommunen,öffentliche Einrichtungen,Bildungseinrichtungen undVerbände und Vereine, die als Projektträger förderfähige Vorhaben durchführen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Teilnehmende an Ihren Projekten müssen ihren 1.

Wohnsitz in Hessen haben.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Förderangebote.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Hessische Arbeitsmarktförderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Hessische Arbeitsmarktförderung

Wer kann Hessische Arbeitsmarktförderung beantragen?

benachteiligte Menschen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Bis wann kann man Hessische Arbeitsmarktförderung beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Hessische Arbeitsmarktförderung?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

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