Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Arbeitsmarktintegration von Frauen und zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: benachteiligte Menschen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Regelungen der einzelnen Förderangebote enthalten genaue Angaben zur Antragsberechtigung.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind Kommunen,öffentliche Einrichtungen,Bildungseinrichtungen undVerbände und Vereine, die als Projektträger förderfähige Vorhaben durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Teilnehmende an Ihren Projekten müssen ihren 1.
Wohnsitz in Hessen haben.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Förderangebote.
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Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
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