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Antrag möglichDarlehen

Hessen-Mikrodarlehen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Das Hessen-Mikrodarlehen unterstützt Existenzgründer bei der Finanzierung ihrer Unternehmensgründung oder -übernahme.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützen Sie mit einem Förderkredit bei der Finanzierung einer Neugründung oder einer Übernahme eines Unternehmens sowie bei Festigungsvorhaben bis 5 Jahre nach Gründung. Es werden alle Investitionen und Betriebsmittel für die Gründung eines Unternehmens mitfinanziert. Dazu zählen unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, der Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers und die Auftragsvorfinanzierung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 3.000 und höchstens EUR 35.000 bei einer Laufzeit von 7 Jahren. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich bei einer Kooperationspartnerin der WIBank zu Ihrer Gründungs- beziehungsweise Ihrer Geschäftsidee beraten lassen. Die Kooperationspartnerin leitet Ihren Antrag an die WIBank weiter.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 35.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Angehörige der Freien Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens im Voll- oder Nebenerwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, der Betriebsübernahme oder dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb planen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung für Ihr Vorhaben in Hessen, wenn es einer mittelfristigen Mittelbereitstellung bedarf und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.

Sie müssen über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen.

Wenn Ihr Unternehmen einer bestimmten Branche angehört oder Sie einer früheren Beihilferückforderungsentscheidung der EU -Kommission nicht nachgekommen sind, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.

Für Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, Anschlussfinanzierungen sowie Prolongationen erhalten Sie keine Förderung.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Hessen-Mikrodarlehen

Wer kann Hessen-Mikrodarlehen beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Hessen-Mikrodarlehen?

Förderbetrag: 3.000 € – 35.000 €.

Wer ist Fördergeber von Hessen-Mikrodarlehen?

Fördergeber ist Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Soziale Wohnraumförderung des Landes Hessen
  • → Cybersicherheitsforschung
  • → Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 35.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen

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