Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland in Ihrer Einrichtung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium für sie erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Anträge müssen 4 Monate nach Erhalt des Exzellenzsiegels eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, deren EU-Antrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens unter den MSCA-Maßnahmen „European Postdoctoral Fellowships“ durch die Kommission zwar nicht zur Förderung berücksichtigt, aber mit Exzellenzsiegel für das entsprechende Forschungsvorhaben ausgezeichnet wurde.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die geförderten Forschunsgsorhaben müssen auf einem hervorragend evaluierten Antrag unter den MSCA-Maßnahmen bei der Europäischen Kommission basieren und ein Exzellenzsiegel („Seal of Excellence“) erhalten haben.
Das Exzellenzsiegel in den MSCA wird an hervorragend bewertete und allein aus Gründen der Überzeichnung nicht geförderte Forschungsvorhaben verliehen.Als Stipendiatin oder Stipendiat müssen Sie 8 Wochen nach Erteilung eines Stipendiums in Abstimmung mit Ihren Forschungsbetreuenden an der Hochschule einen „Career Development Plan“ beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur einreichen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderbetrag: bis 100.000 €.
Anträge müssen 4 Monate nach Erhalt des Exzellenzsiegels eingereicht werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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