Fördergeber: Herman van Veen-Stiftung Deutschland
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die Stiftung fördert Kinder und Jugendliche, insbesondere körperlich, geistig oder psychisch-sozial behinderte, bei ihrer Entwicklung.
Antragsberechtigt sind: Vereine.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Antragstellung fortlaufend möglich, in der Regel wird zweimal im Jahr über mögliche Förderungen entschieden.
Fördergeber und Antragstelle: Herman van Veen-Stiftung Deutschland.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „herman_van_veen_stiftung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Antragstellung fortlaufend möglich, in der Regel wird zweimal im Jahr über mögliche Förderungen entschieden.
Fördergeber ist Herman van Veen-Stiftung Deutschland. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Herman van Veen-Stiftung Deutschland zur Gruppe „herman_van_veen_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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