Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Zuschuss für Unternehmen und Vermieter für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehende Wohngebäude. Basisförderung 30 %, mit Effizienzbonus bis 35 %.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: unternehmen, gemeinnuetzig.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_heizungsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude
Wer kann Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude beantragen?
unternehmen, gemeinnuetzig
Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude?
Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 35 %.
Bis wann kann man Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude?
Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ist Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude zur Gruppe „kfw_heizungsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- ["Bundesweit"]