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Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Zuschuss für Unternehmen und Vermieter für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehende Wohngebäude. Basisförderung 30 %, mit Effizienzbonus bis 35 %.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: unternehmen, gemeinnuetzig.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 459 fördert Unternehmen und Vermieter bei der Umrüstung von Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden auf klimafreundliche Alternativen. Förderfähige Anlagen: Solarthermieanlagen, Biomasse-Heizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und Anschlüsse an Gebäude- oder Fernwärmenetze. Basisförderung: 30 % der förderfähigen Kosten; mit Effizienzbonus für Wärmepumpen: 35 %. Maximale förderfähige Kosten: 30.000 Euro (erste Einheit) + 15.000 Euro (Einheiten 2–6) + 8.000 Euro (ab Einheit 7). Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmer, Unternehmen, kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Verbände, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, GbR und privatrechtliche Körperschaften.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_heizungsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude

Wer kann Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude beantragen?

unternehmen, gemeinnuetzig

Wie hoch ist die Förderung bei Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude?

Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 35 %.

Bis wann kann man Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude?

Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Ist Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude zur Gruppe „kfw_heizungsfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
["Bundesweit"]