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Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Unterstützung für Auszubildende und Ausbildende im Bereich der Hebammen und Entbindungspfleger.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine oder Verbände der Hebammen und Entbindungspfleger.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet bis zu 90 % Zuschuss für Personal- und Sachausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Gründung, dem Aufbau einer Praxis oder einer Filiale oder der Erweiterung des Leistungsspektrums einer freiberuflichen Hebammentätigkeit stehen. Gefördert wird der Betrieb einer überregionalen Koordinierungsstelle sowie die Neu- oder Wiederaufnahme bzw. die Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB.

Voraussetzungen

Konzept zum Betrieb einer Koordinierungsstelle, geeignete Qualifikation der eingesetzten Fachkraft, jährlicher detaillierter Tätigkeitsbericht, Geschäfts- und Finanzierungsplan.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept zum Betrieb einer Koordinierungsstelle,Geeignete Qualifikation der eingesetzten Fachkraft,Jährlicher detaillierter Tätigkeitsbericht,Geschäfts- und Finanzierungsplan

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Häufige Fragen zu Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)

Wer kann Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe) beantragen?

Vereine oder Verbände der Hebammen und Entbindungspfleger

Wie hoch ist die Förderung bei Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)?

Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)?

Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen