Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Unterstützung für Auszubildende und Ausbildende im Bereich der Hebammen und Entbindungspfleger.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine oder Verbände der Hebammen und Entbindungspfleger.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Konzept zum Betrieb einer Koordinierungsstelle, geeignete Qualifikation der eingesetzten Fachkraft, jährlicher detaillierter Tätigkeitsbericht, Geschäfts- und Finanzierungsplan.
Erforderliche Unterlagen
- Konzept zum Betrieb einer Koordinierungsstelle,Geeignete Qualifikation der eingesetzten Fachkraft,Jährlicher detaillierter Tätigkeitsbericht,Geschäfts- und Finanzierungsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)
Wer kann Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe) beantragen?
Vereine oder Verbände der Hebammen und Entbindungspfleger
Wie hoch ist die Förderung bei Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)?
Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen