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Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Finanzielle Unterstützung zur Nachwuchsgewinnung und Wiederbesetzung freier Facharztstellen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ärzte in Weiterbildung, Krankenhäuser, Landkreise, Sächsische Landesärztekammer.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet Zuschüsse zwischen 50 % und 90 % zu den zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben für fachärztliche Weiterbildungen sowie eine landesweite Koordinierungsstelle bzw. regionale Organisationen im Verbund. Teil A fördert die fachärztliche Weiterbildung in bestimmten Fachgebieten, während Teil B die Koordinierung der Weiterbildung unterstützt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Antragstellung besetzt Erklärung der Weiterzubildenden, eine Weiterbildung und einen mindestens zwölfmonatigen Weiterbildungsabschnitt im vertragsärztlichen Bereich in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren sowie nach Abschluss der Weiterbildung eine fachärztliche Tätigkeit

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser sowie Landkreise und Kreisfreie Städte.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung

Wer kann Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung beantragen?

Ärzte in Weiterbildung, Krankenhäuser, Landkreise, Sächsische Landesärztekammer

Wie hoch ist die Förderung bei Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung beantragen?

Antragstellung besetzt Erklärung der Weiterzubildenden, eine Weiterbildung und einen mindestens zwölfmonatigen Weiterbildungsabschnitt im vertragsärztlichen Bereich in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren sowie nach Abschluss der Weiterbildung eine fachärztliche Tätigkeit

Wer ist Fördergeber von Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen