Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Finanzielle Unterstützung zur Nachwuchsgewinnung und Wiederbesetzung freier Facharztstellen.
Antragsberechtigt sind: Ärzte in Weiterbildung, Krankenhäuser, Landkreise, Sächsische Landesärztekammer.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antragstellung besetzt Erklärung der Weiterzubildenden, eine Weiterbildung und einen mindestens zwölfmonatigen Weiterbildungsabschnitt im vertragsärztlichen Bereich in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren sowie nach Abschluss der Weiterbildung eine fachärztliche Tätigkeit
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser sowie Landkreise und Kreisfreie Städte.
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Jetzt Projekt prüfenÄrzte in Weiterbildung, Krankenhäuser, Landkreise, Sächsische Landesärztekammer
Förderquote: 50 %.
Antragstellung besetzt Erklärung der Weiterzubildenden, eine Weiterbildung und einen mindestens zwölfmonatigen Weiterbildungsabschnitt im vertragsärztlichen Bereich in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren sowie nach Abschluss der Weiterbildung eine fachärztliche Tätigkeit
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: sab.
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