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Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Finanzielle Unterstützung zur Nachwuchsgewinnung und Wiederbesetzung freier Facharztstellen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ärzte in Weiterbildung, Krankenhäuser, Landkreise, Sächsische Landesärztekammer.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet Zuschüsse zwischen 50 % und 90 % zu den zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben für fachärztliche Weiterbildungen sowie eine landesweite Koordinierungsstelle bzw. regionale Organisationen im Verbund. Teil A fördert die fachärztliche Weiterbildung in bestimmten Fachgebieten, während Teil B die Koordinierung der Weiterbildung unterstützt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser sowie Landkreise und Kreisfreie Städte.

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Häufige Fragen zu Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung

Wer kann Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung beantragen?

Ärzte in Weiterbildung, Krankenhäuser, Landkreise, Sächsische Landesärztekammer

Wie hoch ist die Förderung bei Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen