Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Finanzielle Unterstützung zur Nachwuchsgewinnung und Wiederbesetzung freier Facharztstellen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ärzte in Weiterbildung, Krankenhäuser, Landkreise, Sächsische Landesärztekammer.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser sowie Landkreise und Kreisfreie Städte.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung
Wer kann Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung beantragen?
Ärzte in Weiterbildung, Krankenhäuser, Landkreise, Sächsische Landesärztekammer
Wie hoch ist die Förderung bei Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Heilberufe Fachärztliche Weiterbildung?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen