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Antrag möglichZuschuss

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Beschäftigte, Selbstständige, Kreativwirtschaft.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten. Ziel ist die Stärkung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und damit die Sicherung der beruflichen Zukunft von Hamburgerinnen und Hamburgern. Die Förderung gliedert sich in drei Bereiche: Beschäftigte, Selbstständige und Kreativwirtschaft. Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildung. Antragsberechtigt sind je nach Bereich Beschäftigte in Hamburger Unternehmen aller Branchen mit bis zu 250 Beschäftigten, die in Hamburg leben oder arbeiten, Selbstständige und Freiberufler, die in Hamburg leben oder arbeiten, sowie Beschäftigte aus der Kreativwirtschaft. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Hamburger Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, Selbstständige und Freiberufler, die in Hamburg leben oder arbeiten.

Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Weiterbildung mindestens acht Stunden umfasst und der Bildungsträger staatlich anerkannt oder zertifiziert ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis über die Weiterbildung,Identitätsnachweis

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Häufige Fragen zu Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Wer kann Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS beantragen?

Beschäftigte, Selbstständige, Kreativwirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS?

Förderbetrag: bis 1.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS beantragen?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS?

Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → IFB -Förderkredit Sport
  • → Nachhaltige Energien nutzen
  • → Förderung der Umstellungsbereitschaft auf den ökologischen Landbau

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg

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