Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Beschäftigte, Selbstständige, Kreativwirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Hamburger Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, Selbstständige und Freiberufler, die in Hamburg leben oder arbeiten.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Weiterbildung mindestens acht Stunden umfasst und der Bildungsträger staatlich anerkannt oder zertifiziert ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis über die Weiterbildung,Identitätsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Wer kann Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS beantragen?
Beschäftigte, Selbstständige, Kreativwirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS?
Förderbetrag: bis 1.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS beantragen?
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS?
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg