Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 87 Tagen
Mit der GRW werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 15 %.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätten und überwiegend förderfähigem Umsatz.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderquote: 15 %.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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