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GRW-Unternehmensförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Geprüft vor 42 Tagen

Mit der GRW werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Die GRW-Unternehmensförderung unterstützt Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Betriebsstätten mit überwiegend förderfähigem Umsatz betreiben. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, wobei der maximale Fördersatz je nach Unternehmensgröße variiert: 15% für große Unternehmen, 25% für mittlere und 35% für kleine Unternehmen. Bei Nachweis von Struktureffekten können Zuschläge gewährt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 15 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätten und überwiegend förderfähigem Umsatz.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu GRW-Unternehmensförderung

Wer kann GRW-Unternehmensförderung beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei GRW-Unternehmensförderung?

Förderquote: 15 %.

Wer ist Fördergeber von GRW-Unternehmensförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderquote
15 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt