GRW-Unternehmensförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Mit der GRW werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei –.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätten, die überwiegend förderfähigen Umsatz erzielen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu GRW-Unternehmensförderung
Wer kann GRW-Unternehmensförderung beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei GRW-Unternehmensförderung?
Förderbetrag: –. Förderquote: 15 %.
Wer ist Fördergeber von GRW-Unternehmensförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- –
- Förderquote
- 15 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt