GRW-Unternehmensförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Geprüft vor 42 Tagen
Mit der GRW werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 15 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätten und überwiegend förderfähigem Umsatz.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu GRW-Unternehmensförderung
Wer kann GRW-Unternehmensförderung beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei GRW-Unternehmensförderung?
Förderquote: 15 %.
Wer ist Fördergeber von GRW-Unternehmensförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 15 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt