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GRW-Unternehmensförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen

Mit der GRW werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Die GRW-Unternehmensförderung unterstützt Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Betriebsstätten mit überwiegend förderfähigem Umsatz betreiben. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, wobei der maximale Fördersatz je nach Unternehmensgröße variiert: 15% für große Unternehmen, 25% für mittlere und 35% für kleine Unternehmen. Bei Nachweis von Struktureffekten können Zuschläge gewährt werden. Die Investitionen müssen neue Dauerarbeitsplätze schaffen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei .

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätten, die überwiegend förderfähigen Umsatz erzielen.

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Häufige Fragen zu GRW-Unternehmensförderung

Wer kann GRW-Unternehmensförderung beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei GRW-Unternehmensförderung?

Förderbetrag: –. Förderquote: 15 %.

Wer ist Fördergeber von GRW-Unternehmensförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
Förderquote
15 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt