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Antrag möglichZuschuss

GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Das GRW-Sonderprogramm unterstützt ostdeutsche Raffineriestandorte und Häfen bei der Transformation und Erschließung neuer Wertschöpfungspotenziale.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das GRW-Sonderprogramm unterstützt Sie bei der Transformation Ihres Standortes und dem Erschließen neuer Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale zusätzlich zur GRW-Förderung. Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen, umfasst das Programm die Gesamtheit der laut GRW-Koordinierungsrahmen vorgesehenen Fördermöglichkeiten: Sie können die GRW-Mittel bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur nutzen. Nicht-investive und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit werden ebenfalls gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 45 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2032. Anträge können bis zum 31.12.2032 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_grw_sonderprogramm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen, die in den definierten Fördergebieten tätig sind.

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Häufige Fragen zu GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“

Wer kann GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“?

Förderquote: 45 %.

Bis wann kann man GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2032. Anträge können bis zum 31.12.2032 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ zur Gruppe „bmwe_grw_sonderprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Frühphasenfinanzierung kleiner Unternehmen
  • → Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
  • → Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen - StaF-Verbund (2023)

Auf einen Blick

Förderquote
45 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2032
Förderregion
Brandenburg

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