Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das GRW-Sonderprogramm unterstützt ostdeutsche Raffineriestandorte und Häfen bei der Transformation und Erschließung neuer Wertschöpfungspotenziale.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 45 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2032. Anträge können bis zum 31.12.2032 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_grw_sonderprogramm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Förderberechtigte sind öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen, die in den definierten Fördergebieten tätig sind.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen
Förderquote: 45 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2032. Anträge können bis zum 31.12.2032 gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ zur Gruppe „bmwe_grw_sonderprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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