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GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das GRW-Sonderprogramm unterstützt ostdeutsche Raffineriestandorte und Häfen bei der Transformation und Erschließung neuer Wertschöpfungspotenziale.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das GRW-Sonderprogramm unterstützt Sie bei der Transformation Ihres Standortes und dem Erschließen neuer Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale zusätzlich zur GRW-Förderung. Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen, umfasst das Programm die Gesamtheit der laut GRW-Koordinierungsrahmen vorgesehenen Fördermöglichkeiten: Sie können die GRW-Mittel bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur nutzen. Nicht-investive und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit werden ebenfalls gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 45 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2032. Anträge können bis zum 31.12.2032 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_grw_sonderprogramm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen, die in den definierten Fördergebieten tätig sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“

Wer kann GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“?

Förderquote: 45 %.

Bis wann kann man GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2032. Anträge können bis zum 31.12.2032 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ zur Gruppe „bmwe_grw_sonderprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
45 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2032
Förderregion
Brandenburg