GRW-Infrastrukturförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 17 Tagen
Mit GRW-Mitteln können wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu GRW-Infrastrukturförderung
Wer kann GRW-Infrastrukturförderung beantragen?
Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei GRW-Infrastrukturförderung?
Förderquote: 60 %.
Wer ist Fördergeber von GRW-Infrastrukturförderung?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt