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GRW-Infrastrukturförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 17 Tagen

Mit GRW-Mitteln können wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Mit GRW-Mitteln können wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gefördert werden, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen sind bspw. die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen Infrastruktur 60 Prozent, in Ausnahmefällen kann der Fördersatz bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent betragen. Eine Förderung bis zu 90 Prozent kann für Vorhaben gewährt werden, bei denen mehrere Kommunen interkommunale Kooperationsvorhaben realisieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.

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Häufige Fragen zu GRW-Infrastrukturförderung

Wer kann GRW-Infrastrukturförderung beantragen?

Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei GRW-Infrastrukturförderung?

Förderquote: 60 %.

Wer ist Fördergeber von GRW-Infrastrukturförderung?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt