Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Das Land Brandenburg fördert die allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Weiterbildung im Rahmen der Grundversorgung.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune.
Der Förderbetrag liegt bei ab 30 €.
Die Landeszuschüsse werden ab dem 1. April ausgezahlt.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Kommune
Förderbetrag: ab 30 €.
Die Landeszuschüsse werden ab dem 1. April ausgezahlt.
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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