Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Zuschüsse für Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 95 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben, das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, und es müssen Nachweise für die Teilnahme an Korridor- oder Verkehrsverlagerungsprojekten erbracht werden.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände
Förderquote: 95 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: nrwbank.
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