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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm für grüne Binnenschifffahrt – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Zuschüsse für Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, bei Investitionen in die Binnenschifffahrt. Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung grüner Binnenschifffahrtskorridore und zur Verkehrsverlagerung auf emissionsfreie Binnenschiffe. Die Förderung erfolgt in zwei Linien: Förderlinie 1 für den Aufbau von Korridoren und Förderlinie 2 für Verkehrsverlagerungen. Zuschüsse können bis zu 95% der förderfähigen Ausgaben betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 95 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben, das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, und es müssen Nachweise für die Teilnahme an Korridor- oder Verkehrsverlagerungsprojekten erbracht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Teilnahme an Korridorvorhaben,Nachweis der Teilnahme an Verkehrsverlagerungsprojekten

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Häufige Fragen zu Förderprogramm für grüne Binnenschifffahrt

Wer kann Förderprogramm für grüne Binnenschifffahrt beantragen?

Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm für grüne Binnenschifffahrt?

Förderquote: 95 %.

Bis wann kann man Förderprogramm für grüne Binnenschifffahrt beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm für grüne Binnenschifffahrt?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderquote
95 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Bundesweit

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