Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Arbeitsplätze in Ihrem neu gegründeten oder übernommenen Handwerksbetrieb schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer im Meisterhandwerk.
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Handwerk gemäß Handwerksordnung (HwO), die innerhalb der letzten 2 Jahre im Haupterwerb ein Unternehmen gegründet, übernommen oder an denen sich innerhalb der letzten 2 Jahre neue Gesellschafterinnen oder Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent des Kapitals sowie an der Geschäftsführung beteiligt haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen in Niedersachsen liegen.Sie müssen den Eintrag in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerkähnlichen Gewerbes nachweisen und ein entsprechendes Meisterprüfungszeugnis für das betreffende Gewerbe im Handwerk sowie die Gewerbeanmeldung vorlegen.Es muss sich um unbefristete Vollzeitstellen handeln (mindestens 35 Stunden/Woche).
Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und die Beschäftigung von abgebenden Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern erhalten Sie keine Förderung.Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Sie einstellen, dürfen 12 Monate vor ihrer Einstellung nicht in einem Arbeitsverhältnis zu Ihrem Unternehmen gestanden haben.
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Förderbetrag: 10.000 €.
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Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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